Ad quem nuntium nihil ultra motus praefectus romanus quam ut partem equitum postero die luce prima iuberet exire ad arcendum populationibus hostem; in cetera adeo nihil ab eo intenta cura est ut contra pro argumento fuerit illa procursatio numidarum hannibalem exercitumque castris non mouisse.
von yasmin94 am 25.09.2016
Bei dieser Nachricht bewegte sich der römische Präfekt nicht weiter, als dass er einen Teil der Kavallerie am nächsten Tag bei Tagesanbruch aussandte, um den Feind am Plündern zu hindern; in allen anderen Angelegenheiten war seine Sorgfalt so gering, dass im Gegenteil das Vorrücken der Numider als Beweis dafür galt, dass Hannibal und das Heer das Lager nicht verlassen hatten.
von johannes.d am 15.11.2017
Auf diese Nachricht hin war die einzige Reaktion des römischen Befehlshabers, einen Teil seiner Kavallerie am nächsten Morgen bei Tagesanbruch ausreiten zu lassen, um Überfälle abzuwehren. Er war derart unbesorgt um alles andere, dass er den Angriff der numidischen Kavallerie tatsächlich als Beweis dafür nahm, dass Hannibal und seine Armee ihr Lager nicht verlassen hatten.