Ne suas quidem simultates pro magistratu exercere boni exempli esse: alienarum uero simultatum tribunum plebis cognitorem fieri turpe et indignum collegii eius potestate et sacratis legibus esse.
von marina.f am 01.10.2013
Es ziemt sich nicht einmal, eigene Fehden während der Amtszeit auszuüben, um ein gutes Beispiel zu geben: Fremde Fehden jedoch zu untersuchen, steht einem Volkstribunen unwürdig und ist unehrenhaft, sowohl in Bezug auf die Macht seines Kollegiums als auch auf die heiligen Gesetze.
von maila.t am 06.12.2019
Es ist schon fragwürdig, selbst eigene Streitigkeiten während des Amtes zu verfolgen, doch für einen Volkstribunen, sich in fremde Auseinandersetzungen einzumischen, ist schändlich und unwürdig sowohl der Würde des Tribunats als auch der heiligen Gesetze.