Sed non sustinui inducere in animum, quominus illi eodem die facturum me indicarem, quod an facerem non deliberabam, expertus usu de eo quod destinaveris non esse consulendos quibus consultis obsequi debeas.
von helena.88 am 11.04.2014
Aber ich konnte es nicht unterlassen, ihm an demselben Tag mitzuteilen, was ich tun würde, wobei ich nicht darüber beratschlagte, ob ich es tun sollte, da ich aus Erfahrung gelernt hatte, dass über das, was du dir vorgenommen hast, nicht diejenigen konsultiert werden sollten, die du konsultierst und denen du dann folgen musst.