Adduntur his atrociora nec incertis auctoribus: ad visendum interfectae cadaver accurrisse, contrectasse membra, alia vituperasse, sitique interim oborta bibisse.
von béla.95 am 14.05.2020
Noch schlimmere Anschuldigungen folgten von glaubwürdigen Quellen: Man behauptete, er sei eilig zum Leichnam der ermordeten Frau gelaufen, habe deren Gliedmaßen berührt, einzelne Körperteile kritisch begutachtet und als ihn während dessen der Durst überkam, etwas getrunken.