Die quoque quo praetor antistius ob probra in neronem composita ad mortem damnabatur, mitiora censuit obtinuitque; et cum deum honores poppaeae decernuntur sponte absens, funeri non interfuerat.
von leo.i am 23.03.2023
An dem Tag, an dem der Prätor Antistius wegen Beleidigungen gegen Nero zum Tode verurteilt wurde, stimmte er für mildere Maßnahmen und setzte sich durch; und als göttliche Ehren für Poppaea beschlossen wurden, war er freiwillig abwesend und hatte nicht an der Beisetzung teilgenommen.
von anastasija.90 am 10.02.2017
An dem Tag, an dem der Prätor Antistius wegen beleidigender Verse über Nero zum Tode verurteilt wurde, plädierte er für eine mildere Strafe und hatte damit Erfolg; später, als der Senat beschloss, Poppaea zu vergöttlichen, blieb er absichtlich fern und nahm nicht an ihrer Beerdigung teil.