Adeo enim non intellegitur proprie ex contractu obligatus ut, si certiorem rationem sequamur, magis, ut supra diximus, ex distractu quam ex contractu possit dici obligatus esse:
von christine.83 am 30.09.2024
Tatsächlich ist er so offensichtlich nicht durch einen Vertrag gebunden, dass wir, wenn wir der logischeren Argumentation folgen, wie wir zuvor erwähnt haben, sagen könnten, er sei eher durch die Auflösung eines Vertrags als durch den Vertrag selbst verpflichtet:
von elea.92 am 18.10.2019
Denn er wird tatsächlich nicht als rechtmäßig aus einem Vertrag verpflichtet angesehen, sodass man, wenn man der sichereren Überlegung folgt, eher sagen könnte, er sei, wie wir oben sagten, mehr aus einer Vertragsauflösung als aus einem Vertrag verpflichtet: