Defensores civitatum non ex decurionum seu cohortalium corpore, sed ex aliis idoneis personis huic officio deputentur.
von timm.i am 26.12.2021
Stadtschützer sollten aus geeigneten Personen ernannt werden, die außerhalb der Reihen von Stadtratsmitgliedern und Militärhilfen stehen.
von stefan.82 am 12.01.2024
Die Verteidiger der Städte sollen nicht aus dem Kreis der Dekurionen oder Kohortalen, sondern aus anderen geeigneten Personen für dieses Amt ernannt werden.