Si vero horum ignari sponsalicias arras susceperint vel post arras datas talis causa paenitentiae intercesserit, isdem tantummodo redditis super alterius simpli poena liberi custodiantur.
von kristin.85 am 11.06.2019
Wenn Personen Verlobungsgeschenke erhalten, ohne die Bedingungen zu kennen, oder wenn nach Erhalt der Geschenke ein Grund zur Meinungsänderung entsteht, sollten sie lediglich die Geschenke zurückgeben und von der Zahlung zusätzlicher Strafen befreit sein.
von juna.f am 09.04.2018
Wenn sie tatsächlich, unwissend über diese Dinge, Verlobungsgelder erhalten haben oder nachdem Gelder gegeben wurden, ein solcher Grund zur Reue eingetreten ist, sollen sie, wenn nur eben diese Dinge zurückgegeben werden, über die Strafe eines einfachen weiteren Betrags hinaus frei bleiben.