Si post divisionem factam testamenti vitium in lucem emerserit, ex his, quae per ignorantiam confecta sunt, praeiudicium tibi non comparabitur.
von evelin.w am 31.05.2015
Wenn nach der Durchführung der Teilung ein Mangel in der Willenserklärung aufgedeckt wird, entstehen dir aus Handlungen, die ohne Kenntnis dieses Mangels vorgenommen wurden, keine rechtlichen Nachteile.
von malin.85 am 23.04.2024
Sollte nach erfolgter Teilung ein Mangel des Testaments ans Licht treten, wird aus den Handlungen, die aufgrund von Unwissenheit vorgenommen wurden, kein Nachteil für Sie begründet.