Sed ea res fideiussores, qui pro te intervenerint, excusare non potest.
von yann.l am 27.09.2024
Aber diese Sache kann die Bürgen, die für dich interveniert haben, nicht entlasten.
von marleene.a am 11.03.2017
Diese Situation kann jedoch die Bürgen, die für dich Bürgschaft geleistet haben, nicht entlasten.