Si enim sui iuris efficiantur, procul dubio est eorum testamenta et pro ipsis rebus, quas antea ex quasi castrensi peculio habebant, posse de inofficioso querellam sustinere, cum neque nomen peculii permanet, sed aliis rebus confunditur et similem fortunam recipit, quemadmodum et ceterae res eorum, et unum congregatur ex omnibus patrimonium.
von sam89 am 22.03.2018
Wenn sie rechtlich unabhängig werden, können sie zweifellos ihre Testamente anfechten und Einspruch gegen ungerechtfertigte Verfügungen erheben, sowohl hinsichtlich ihrer Testamente als auch bezüglich der Vermögenswerte, die sie zuvor als quasi-militärische Einnahmen besaßen, da diese besondere Eigentumskategorie nicht mehr existiert, sondern sich mit ihren anderen Besitztümern vermischt und denselben Regeln folgt wie ihr übriges Vermögen, wobei alles zu einem einzigen Nachlass zusammengeführt wird.
von matthis.98 am 12.08.2021
Denn wenn sie in ihr eigenes Recht gesetzt werden, steht außer Zweifel, dass sie Testamente errichten und hinsichtlich derjenigen Dinge, die sie zuvor aus einem quasi-kastrensischen Sondervermögen besaßen, eine Beschwerde wegen Pflichtverletzung einreichen können, da weder der Begriff des Sondervermögens bestehen bleibt, sondern mit anderen Dingen vermischt und einem ähnlichen Schicksal unterworfen wird, ebenso wie ihre anderen Besitztümer, und ein einziges Vermögen aus allem zusammengestellt wird.