Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

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Non est ambigui iuris electo reo et solvente fideiussorem liberari.

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Übersetzungen auf Latein.me

von malia.o am 26.04.2016
Es ist rechtlich eindeutig festgelegt, dass der Bürge von seiner Verpflichtung befreit wird, wenn ein Beklagter ausgewählt wird und die Zahlung leistet.

von jaden.u am 12.09.2024
Es ist nach Rechtsprechung nicht zweifelhaft, dass der Bürge befreit wird, wenn der Schuldner ausgewählt und bezahlt hat.

Analyse der Wortformen

ambigui
ambiguus: zweideutig, unklar, ungewiss, zweifelhaft, schwankend, wankelmütig
ambiguum: Zweideutigkeit, Ungewissheit, Zweifel, Bedenken, zweifelhafte Angelegenheit
electo
electus: auserlesen, ausgewählt, erlesen, vortrefflich, ausgezeichnet
eligere: auswählen, wählen, erkiesen, auslesen
electum: Bernstein, Elektrium, etwas Ausgewähltes, Wahl
est
esse: sein, existieren, sich befinden, vorhanden sein, da sein, geschehen, stattfinden
et
et: und, auch, sogar, selbst, sowohl
fideiussorem
fideiussor: Bürge, Gewährsmann
iuris
ius: Recht, Gesetz, Gerechtigkeit, Pflicht, Eid, Befehl, Macht, Gewalt
liberari
liberare: befreien, freilassen, erlösen, loslassen, entbinden, ausnehmen
non
non: nicht, nein, keineswegs, durchaus nicht
Non: Nonen, 5.–7. Tag des Monats
reo
reus: Angeklagter, Beschuldigter, Schuldiger, Sünder, schuldig, verantwortlich, haftbar, unterworfen, gebunden
solvente
solvere: lösen, losbinden, befreien, auflösen, bezahlen, erfüllen, entrichten, ablegen (Schiff)

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