Pendente appellatione a sententia, qua falsum testamentum pronuntiatum est, incerto adhuc, an defunctus intestatus decesserit, proximitatis nomine bonorum possessioni locus non est.
von lotte.g am 06.08.2023
Solange eine Berufung gegen das Urteil, durch welches das Testament für ungültig erklärt wurde wurde, anhängig ist und noch ungewiss bleibt, ob der Verstorbene ohne Testament verstorben ist, besteht kein Anspruch auf Sachbesitz aufgrund der Verwandtschaft.