Testamento iure facto multis institutis heredibus et invicem substitutis, adeuntibus suam portionem coheredum etiam invitis repudiantium adcrescit portio.
von julian.n am 23.08.2014
Mit einem rechtmäßig errichteten Testament, bei dem mehrere Erben gegenseitig eingesetzt und substituiert wurden, fällt der Anteil denjenigen zu, die ihren Anteil annehmen, selbst gegen den Willen derjenigen, die ihn ablehnen.