Nam cum ultimum adiutorium de inofficiosi querella positum est et nemo ex alio ortus praesidio ad hanc decurrere possit, inventa fuerat filia praeterita minus habens quam filia exheredata.
von emilian.f am 11.06.2018
Wenn die letzte Rechtshilfe bezüglich der Klage wegen pflichtwidrigen Testaments festgelegt ist und niemand aus einem anderen Rechtschutz zu dieser gelangen kann, war eine übergangene Tochter gefunden worden, die weniger erhält als eine enterbte Tochter.
von lya.v am 09.04.2019
Denn wenn die Beschwerde über ein pflichtwidriges Testament als letztes Rechtsmittel feststeht und niemand, der eine andere Form rechtlichen Schutzes hat, dieses Rechtsmittel nutzen kann, wurde entdeckt, dass eine Tochter, die einfach übergangen wurde, weniger erhielt als eine Tochter, die ausdrücklich enterbt wurde.