Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

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Minoribus quinque et viginti annis heredibus non obesse crimen inultae mortis placuit.

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Übersetzungen auf Latein.me

von magnus.918 am 19.03.2017
Es wurde festgelegt, dass Erben unter fünfundzwanzig Jahren nicht für das Versäumnis bestraft werden würden, einen Tod zu rächen.

von elena.g am 16.02.2015
Für Erben, die jünger als fünfundzwanzig Jahre sind, wurde beschlossen, dass die Anklage eines ungesühnten Todes ihnen nicht schaden soll.

Analyse der Wortformen

annis
annus: Jahr, Jahreszeit, Lebensjahr, Zeitraum
crimen
crimen: Anklage, Beschuldigung, Schuld, Verbrechen, Vorwurf, Fehler
et
et: und, auch, sogar, selbst, sowohl
heredibus
heres: Erbe, Erbin, Nachfolger, Nachfolgerin
inultae
inultus: ungerächt, ungestraft, ohne Vergeltung
minoribus
parvus: klein, gering, unbedeutend, kurz
minor: kleiner, geringer, minder, jünger, untergeordnet, Jüngerer, Minderjähriger
mortis
mors: Tod, Sterben, Untergang
non
non: nicht, nein, keineswegs, durchaus nicht
Non: Nonen, 5.–7. Tag des Monats
obesse
obesse: im Wege stehen, hindern, schaden, nachteilig sein, schädlich sein
placuit
placere: gefallen, zusagen, genehm sein, beliebt sein, für gut befinden
quinque
quinque: fünf
viginti
viginti: zwanzig

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