Si ingenuum te et testamento manumissum esse dicas, apud suos iudices causam agere debes, si tamen iustum contradictorem habes, id est eum, qui se patronum tuum esse dicit, memor senatum censuisse, ut, qui post manumissionem originem repetierint, ea quae de domo manumissoris habent ibi relinquant.
von magnus.y am 18.01.2019
Wenn du behauptest, freigeboren und per Testament freigelassen zu sein, musst du deine Sache vor deinen eigenen Richtern verhandeln, sofern du jedoch einen rechtmäßigen Widerspruchsführer hast, das heißt denjenigen, der behauptet, dein Patron zu sein, so sei dir bewusst, dass der Senat verfügt hat, dass diejenigen, die nach ihrer Freilassung ihre Herkunft zurückfordern, die Dinge, die sie aus dem Haus des Freilassers besitzen, dort zurücklassen müssen.
von joel98 am 24.08.2022
Wenn du behauptest, freigeboren und durch Testament freigelassen zu sein, musst du deinen Fall vor den zuständigen Richtern vortragen, vorausgesetzt, du hast einen rechtmäßigen Gegner - das heißt jemanden, der behauptet, dein ehemaliger Herr zu sein. Beachte, dass der Senat festgelegt hat, dass diejenigen, die nach ihrer Freilassung ihren ursprünglichen Status zurückfordern, alles zurücklassen müssen, was sie aus dem Haushalt ihres ehemaligen Herrn erhalten haben.