Quod si sponte repudiaverunt sibi delatam successionem, omnia quae testamento fuerant scripta defecisse convenit.
von liliâ.97 am 24.06.2017
Wenn sie die ihnen angebotene Erbschaft freiwillig ausgeschlagen haben, werden alle im Testament niedergelegten Verfügungen unwirksam.
von ronia93 am 24.10.2018
Wenn sie jedoch von sich aus die ihnen angebotene Nachfolge abgelehnt haben, gilt es als, dass alles, was im Testament geschrieben war, hinfällig geworden ist.