Si neque mandasti fratri tuo defensionem rei tuae neque quod gestum est ratum habuisti, praescriptio rei iudicatae tibi non oberit.
von evelyne.k am 30.04.2016
Wenn Sie Ihren Bruder weder zur Verteidigung Ihrer Sache bevollmächtigt noch die nachträglichen Handlungen genehmigt haben, werden Sie nicht durch das vorherige Gerichtsurteil gebunden sein.
von jasper87 am 26.04.2020
Wenn du weder deinem Bruder die Verteidigung deiner Sache übertragen noch das Geschehene bestätigt hast, wird die Einrede der Rechtskraft nicht gegen dich geltend gemacht werden können.