Ex eo instrumento nullam vos habere actionem, quia contra bonos mores de successione futura interposita fuit stipulatio, manifestum est, cum omnia, quae contra bonos mores vel in pacto vel in stipulatione deducuntur, nullius momenti sint.
von margarete.d am 09.06.2022
Es ist offensichtlich, dass Sie aufgrund dieses Dokuments keine Rechtsansprüche haben, da die Vereinbarung über die zukünftige Erbschaft gegen die guten Sitten verstieß, da alles, was gegen die guten Sitten in einem Vertrag oder einer formellen Vereinbarung verstößt, keine Rechtsgültigkeit besitzt.
von nur84 am 27.04.2019
Aus diesem Instrument habt ihr keine Handlung, da eine Vereinbarung über die zukünftige Nachfolge gegen gute Sitten getroffen wurde, was offensichtlich ist, da alle Dinge, die gegen gute Sitten entweder in einem Vertrag oder in einer Vereinbarung vorgebracht werden, bedeutungslos sind.