Quamvis enim utriusque turpitudo versatur ac soluta quantitate cessat repetitio, tamen ex huiusmodi stipulatione contra bonos mores interposita denegandas esse actiones iuris auctoritate demonstratur.
von andrea.v am 07.08.2019
Obwohl in der Tat die Schande beider Parteien beteiligt ist und die Zahlung des Betrags die Rückforderung beendet, wird dennoch kraft Gesetzes dargelegt, dass Handlungen aus einer solchen gegen die guten Sitten verstoßenden Vereinbarung abgelehnt werden müssen.
von aleksandra.92 am 05.04.2023
Obwohl beide Parteien gleichermaßen schuldhaft sind und die Rückzahlung mit Begleichung des Betrags endet, zeigt die Rechtsautorität, dass Ansprüche aus Vereinbarungen, die gegen die öffentliche Moral verstoßen, abgelehnt werden sollten.