Quotiens de dominio mancipiorum tractatur, si aliis probationibus veritas illuminari non possit, de se ipsa esse cum tormentis interroganda iuris auctores probant.
von shayenne.87 am 06.10.2016
Sooft es um den Besitz von Sklaven geht, wenn die Wahrheit nicht durch andere Beweise erhellt werden kann, ist sie selbst mit Folter zu verhören, wie die Rechtsautoritäten bestätigen.
von erick.83 am 19.05.2018
Rechtsexperten bestätigen, dass bei Fragen der Sklaveneigentümerschaft, wenn die Wahrheit nicht durch andere Beweise festgestellt werden kann, der Sklave unter Folter befragt werden sollte.