Reddatur unusquisque patriae suae, qui habitum philosophiae indebite et insolenter usurpare cognoscitur, exceptis his, qui a probatissimis approbati ab hac debent colluvione secerni.
von noèl.t am 03.08.2015
Es kehre ein jeder in seine Heimat zurück, der nachweislich die Philosophie ungebührlich und anmaßend missbraucht, ausgenommen jene, die von den Angesehensten gebilligt, von diesem Gesindel abgesondert werden sollen.
von fillip.p am 23.05.2015
Jeder, der dabei erwischt wird, unberechtigt und anmaßend zu behaupten, ein Philosoph zu sein, sollte in sein Heimatland zurückgeschickt werden, mit Ausnahme derjenigen, die von hochgeachteten Autoritäten befürwortet wurden und daher von dieser Schar von Betrügern unterschieden werden sollten.