Usum aquae veterem longoque dominio constitutum singulis civibus manere censemus nec ulla novatione turbari, ita tamen, ut quantitatem singuli, quam veteri licentia percipiunt, more usque in praesentem diem perdurante percipiant:
von otto.j am 17.07.2016
Wir sind der Ansicht, dass Bürger ihre traditionellen Wasserrechte, die durch langjährige Nutzung begründet sind, beibehalten sollten, und diese Rechte in keiner Weise verändert werden dürfen. Dabei soll jeder Einzelne weiterhin die gleiche Wassermenge erhalten, die ihm bisher nach herkömmlicher Praxis zugestanden hat:
von erick86 am 09.10.2021
Wir erachten die alte, durch langjährige Herrschaft begründete Wassernutzung für Einzelbürger als bestehend und durch keine Neuerung gestört, und zwar derart, dass die Einzelpersonen die Wassermenge, die sie aufgrund alter Erlaubnis erhalten, gemäß dem bis zum heutigen Tag andauernden Brauch weiterhin erhalten: