Rescriptis per obreptionem impetratis et praescriptione longi temporis et novi census praeiudicio in hac causa submovendis.
von charlie.f am 10.02.2017
Die durch Täuschung erlangten kaiserlichen Verfügungen, die Verjährungseinrede der langen Zeit und die präjudizielle Wirkung der neuen Registrierung müssen in diesem Fall außer Kraft gesetzt werden.
von sarah.98 am 17.08.2015
Die durch Erschleichung erwirkten Rescripte, die Verjährungsfrist und der Einwand eines neuen Zensus sind in diesem Fall zu beseitigen.