Quicumque militum ex nostra auctoritate familias suas ad se venire meruerint, non amplius quam coniugia liberos, servos etiam de peculio castrensi emptos neque adscriptos censibus ad eosdem excellentia tua dirigi faciat.
von stella.n am 28.06.2015
Für alle Soldaten, die sich unter unserer Autorität das Recht erworben haben, ihre Familien zu sich zu holen, soll Eure Exzellenz veranlassen, dass nur deren Ehefrauen und Kinder sowie Sklaven, die mit ihrem Militärgehalt gekauft und nicht im Steuerregister erfasst sind, zu ihnen gesandt werden.
von ben.k am 06.08.2023
Welche Soldaten aufgrund unserer Autorität sich verdient haben, dass ihre Familien zu ihnen kommen, soll Eure Exzellenz dahin gehend anweisen, dass nicht mehr als Ehefrauen, Kinder und aus militärischem Privateigentum gekaufte und nicht in den Steuerlisten erfasste Sklaven zu ihnen gelangen.