Nam ut modo a te dictum est leges a librariis peti, sic animadverto plerosque in magistratibus ignoratione iuris sui tantum sapere quantum apparitores velint.
von rebekka909 am 17.07.2023
Denn wie du gerade erwähnt hast, dass Gesetze von Schreibern bezogen werden müssen, so bemerke ich, dass die meisten Beamten aufgrund ihrer Unkenntnis ihrer eigenen Rechte nur so viel verstehen, wie ihre Verwaltungsmitarbeiter ihnen zu verstehen geben wollen.
von nikita.r am 28.11.2018
Denn so wie gerade von dir gesagt wurde, dass Gesetze von Schreibern gesucht werden, so beobachte ich, dass die meisten Beamten aufgrund der Unkenntnis ihres eigenen Rechts nur so viel wissen, wie die Apparitoren es wünschen.