Nam et qui gratificantur cuipiam, quod obsit illi, cui prodesse velle videantur, non benefici neque liberales, sed perniciosi assentatores iudicandi sunt, et qui aliis nocent, ut in alios liberales sint, in eadem sunt iniustitia, ut si in suam rem aliena convertant.
von tuana845 am 07.10.2016
Menschen, die Gefälligkeiten erweisen, die jemandem tatsächlich schaden, während sie vorgeben zu helfen, sollten nicht als großzügige Wohltäter, sondern als schädliche Manipulatoren betrachtet werden, und diejenigen, die einigen Menschen schaden, um anderen gegenüber großzügig zu sein, sind ebenso ungerecht wie jene, die fremdes Eigentum zu ihrem eigenen Nutzen verwenden.
von dana.j am 04.09.2020
Sowohl diejenigen, die jemandem Gefälligkeiten erweisen, die ihm schaden können, und bei denen es so scheint, als wollten sie ihm nützen, müssen als nicht wohltätig noch freigebig, sondern als zerstörerische Schmeichler beurteilt werden, als auch diejenigen, die anderen schaden, um gegenüber anderen freigebig zu sein, befinden sich in derselben Ungerechtigkeit, als würden sie fremde Dinge in ihr eigenes Eigentum umwandeln.