Deinde reliquis diebus his criminibus, his testibus, et urbanis et provincialibus, sic obrutus atque oppressus est ut his ludorum diebus interpositis nemo istum comperendinatum, sed condemnatum iudicaret.
von eva.r am 18.03.2014
In den verbleibenden Tagen wurde er durch diese Anklagen, durch diese Zeugen, sowohl städtische als auch provinzielle, derart überwältigt und niedergeworfen, dass nach den zwischenzeitlich stattfindenden Spielen niemand ihn als einen Aufgeschobenen, sondern als einen Verurteilten betrachtete.
von jaimy929 am 18.11.2022
In den folgenden Tagen war er von diesen Anschuldigungen und Zeugen, sowohl aus der Stadt als auch aus den Provinzen, derart überwältigt und niedergedrückt, dass selbst mit den dazwischenliegenden Festtagen jedermann ihn nicht nur als aufgeschoben, sondern bereits als verurteilt betrachtete.