Medemini religioni sociorum, iudices, conservate vestram; neque enim haec externa vobis est religio neque aliena; quodsi esset, si suscipere eam nolletis, tamen in eo qui violasset sancire vos velle oporteret.
von ahmad.p am 11.10.2020
Schützt die heiligen Rechte unserer Verbündeten, Richter, und bewahrt eure eigenen. Schließlich sind diese religiösen Traditionen euch nicht fremd oder ausländisch. Aber selbst wenn sie es wären, selbst wenn ihr sie nicht übernehmen wollt, solltet ihr dennoch diejenigen bestrafen wollen, die sie verletzen.
von milan967 am 15.11.2021
Heilt die religiöse Heiligkeit der Verbündeten, Richter, bewahrt eure eigene; denn weder ist diese Religion euch äußerlich noch fremd; aber selbst wenn sie es wäre, wenn ihr sie nicht annehmen wolltet, wäre es dennoch angemessen, dass ihr Sanktionen gegen denjenigen verhängen wollt, der sie verletzt hat.