Itaque cum in ipsum, et innocentia tutum et magistratu, in quo tunc erat, impetus fieri non posset, flexere iras in c· sempronium, patruelem atratini, eique ob ignominiam volsci belli adiutore collega m· canuleio diem dixere.
von viktor847 am 03.07.2016
Da sie ihn nicht direkt angreifen konnten, weil er sowohl durch seine Unschuld als auch durch seine aktuelle Position als Magistrat geschützt war, richteten sie ihren Zorn gegen C. Sempronius, den Cousin von Atratinus. Mit Unterstützung ihres Kollegen M. Canuleius erhoben sie Anklage gegen ihn wegen der Schande des Volskischen Krieges.
von andreas.d am 08.11.2024
Und so, da gegen ihn selbst, sowohl durch Unschuld als auch durch das Amt, in dem er damals war, ein Angriff nicht erfolgen konnte, wandten sie ihren Zorn gegen C. Sempronius, den Vetter von Atratinus, und brachten gegen ihn wegen der Schande des Volskischen Krieges, mit dem Amtskollegen M. Canuleius als Unterstützer, Anklage.