Atqui non indignitas rerum sponsionis vinculum levat; si quid est in quo obligari populus possit, in omnia potest.
von max.973 am 24.11.2013
Die schändliche Natur der Umstände hebt die Verbindlichkeit einer Vereinbarung nicht auf; wenn ein Volk durch irgendeine Verpflichtung gebunden werden kann, kann es durch jede Art von Verpflichtung gebunden werden.
von lillie838 am 25.07.2014
Und dennoch hebt die Unwürdigkeit der Dinge das Band des Versprechens nicht auf; wenn es etwas gibt, wodurch ein Volk verpflichtet werden kann, kann es in allem verpflichtet werden.