C· hostilio iurisdictio urbana euenit; addita et peregrina, ut tres in prouincias exire possent.
von sofi.908 am 17.03.2020
Gaius Hostilius wurde die städtische Gerichtsbarkeit zugewiesen; die Ausländergerichtsbarkeit wurde ebenfalls seinen Aufgaben hinzugefügt, wodurch es drei Beamten möglich wurde, in den Provinzen zu dienen.
von maxim.c am 08.12.2015
C. Hostilius fiel die städtische Jurisdiktion zu; die fremde Jurisdiktion wurde hinzugefügt, sodass drei in die Provinzen ausziehen konnten.