Ceterum se neque arma iis adempturum neque obsides imperaturum, quippe ea pignera timentium rebellionem esse: se libera arma relinquere, solutos animos, neque se in obsides innoxios sed in ipsos, si defecerint, saeuiturum, nec ab inermi sed ab armato hoste poenas expetiturum.
von lanah965 am 27.02.2018
Er würde sie weder entwaffnen noch Geiseln nehmen, da solche Vorsichtsmaßnahmen nur Angst vor einem Aufstand zeigten. Stattdessen würde er sie ihre Waffen und ihre Unabhängigkeit behalten lassen. Wenn sie sich empörten, würde er nur die tatsächlichen Übeltäter bestrafen, nicht unschuldige Geiseln, und er würde ihnen lieber als bewaffnete Feinde gegenübertreten als als wehrlose Untertanen.
von silas.836 am 19.02.2016
Überdies würde er ihnen weder Waffen wegnehmen noch Geiseln fordern, da diese Pfänder bekanntlich denen eigen sind, die eine Rebellion fürchten: Er würde freie Waffen und ungebundene Geister lassen und nicht gegen unschuldige Geiseln wüten, sondern gegen sie selbst, sollten sie sich auflehnen, und Strafen nicht von einem unbewaffneten, sondern von einem bewaffneten Feind verhängen.