Alteri consuli exercitus, qui erat in aetolia, est decretus, et ut in supplementum scriberet permissum ciuium sociorumque eundem numerum, quem collega.
von linn8848 am 29.07.2022
Dem anderen Konsul wurde das Heer, das in Äolien war, zugewiesen, und ihm wurde erlaubt, Bürger und Verbündete in gleicher Anzahl als Verstärkung anzuwerben, wie sein Amtskollege.
von matthis.862 am 14.10.2021
Das Heer, das in Ätolien stationiert war, wurde dem anderen Konsul zugewiesen, und ihm wurde erlaubt, zur Verstärkung dieselbe Anzahl von Bürgern und Verbündeten anzuwerben wie sein Amtskollege.