Parentes supplicio filiorum interesse cogebat; quorum uni valitudinem excusanti lecticam misit, alium a spectaculo poenae epulis statim adhibuit atque omni comitate ad hilaritatem et iocos provocavit.
von colin.92 am 19.02.2023
Er zwang Eltern, der Hinrichtung ihrer Kinder beizuwohnen. Als ein Elternteil behauptete, krank zu sein, schickte er eine Sänfte. Einen anderen Elternteil nahm er unmittelbar nach der Hinrichtung zu einem Bankett mit, wo er ihn mit freundlicher Ermutigung versuchte, an der Fröhlichkeit und dem Scherzen teilzunehmen.
von henry93 am 06.01.2018
Er zwang die Eltern, der Bestrafung ihrer Söhne beizuwohnen; dem einen, der eine Entschuldigung wegen seines Gesundheitszustands vorbrachte, schickte er eine Sänfte, einen anderen lud er unmittelbar von der Bestrafungsszene zu einem Festmahl ein und reizte ihn mit äußerster Höflichkeit zu Fröhlichkeit und Scherzen.