Publicanos remissionem petentis tertia mercedum parte releuauit ac, ne in locatione nouorum uectigalium inmoderatius licerentur, propalam monuit.
von chiara.v am 03.03.2018
Die Publicani, die eine Erleichterung begehrten, wurden durch einen Drittel ihrer Zahlungen entlastet, und um zu verhindern, dass sie bei der Verpachtung neuer Einnahmen zu übermäßig bieten, warnte er sie öffentlich.