Servus plurium, cum quibus testamenti factio est, ab extraneo institutus heres, unicuique dominorum cuius iussu adierit pro portione dominii adquirit hereditatem.
von jonah90 am 17.11.2018
Ein Sklave mehrerer Herren, mit denen eine Testierfähigkeit besteht, der von einem Außenstehenden als Erbe eingesetzt wurde, erwirbt die Erbschaft für jeden der Herren, auf deren Anweisung er sie antritt, entsprechend dem jeweiligen Eigentumsanteil.