Nec de statu ac patrimonio litigantibus in transmarina etiam dilatione mensuum novem spatia egredi concedatur.
von jaden98 am 19.07.2020
Es soll nicht gestattet sein, dass bei Rechtsstreitigkeiten über Status und Vermögen, selbst bei transmarinen Verzögerungen, die Fristen von neun Monaten überschritten werden.