Sed et novissimi anni, in quo matrimonium solvitur, fructus pro rata temporis portione debere utrique parti adsignari commune utriusque actionis est, in rebus scilicet non aestimatis.
von ahmad.87 am 14.11.2015
Aber auch in Bezug auf das letzte Jahr, in dem die Ehe aufgelöst wird, ist es üblich, dass die Früchte entsprechend dem zeitanteiligen Verhältnis beiden Parteien zugewiesen werden müssen, und zwar bei nicht bewerteten Gegenständen.
von tim.k am 20.06.2014
Auch für das letzte Jahr, in dem die Ehe aufgelöst wird, muss das Einkommen zwischen beiden Parteien proportional zur Zeit geteilt werden, was für beide Rechtsverfahren gilt, jedoch nur für Vermögenswerte, die nicht formal bewertet wurden.