Quamvis constet specialiter quaedam et universa bona generaliter adversarium tuum pignori accepisse et aequale ius in omnibus habere, iurisdictio tamen temperanda est.
von janick.b am 28.01.2021
Obwohl es offensichtlich ist, dass Ihr Gegner sowohl spezifische Gegenstände als auch allgemeine Eigentumsrechte als Sicherheit erhalten hat und gleiche Rechte an allem besitzt, sollte die rechtliche Autorität dennoch mit Zurückhaltung ausgeübt werden.
von matti88 am 30.05.2015
Obwohl feststeht, dass Ihr Gegner bestimmte Sachen speziell und alle Güter allgemein als Pfand angenommen hat und ein gleiches Recht an allen Dingen besitzt, muss die Gerichtsbarkeit dennoch gemäßigt werden.