Unus ex multis debitoris qui pignora tradiderat heredibus, quod ab eo personali actione peti potuit, solvendo res obligatas distrahendi creditori facultatem non ademit.
von anton83 am 18.06.2015
Einer von mehreren Schuldnern, der den Erben Pfänder übergeben hatte, nahm dem Gläubiger durch Zahlung dessen, was durch persönliche Klage von ihm gefordert werden konnte, nicht die Befugnis, die verpfändeten Gegenstände zu veräußern.
von aleksander.b am 18.01.2016
Wenn einer von mehreren Schuldnern, die den Erben Sicherheiten gegeben hatten, das durch eine persönliche Klage von ihm Einforderbare bezahlte, entnahm dies dem Gläubiger nicht das Recht, die verpfändeten Gegenstände zu veräußern.