Cum res filio emancipato ea condicione, ut creditoribus tuis solveret, te donasse proponas, si stipulatione vel in continenti habito pacto huic rei prospexisti , creditoribus quidem non contra eum ex placito vestro, sed adversus te competit actio.
von anni.z am 24.03.2016
Wenn du behauptest, dass du Dinge einem emanzipiertem Sohn unter der Bedingung geschenkt hast, dass er deinen Gläubigern zahlen soll, und wenn du durch Stipulation oder sofort geschlossenen Pakt für diese Angelegenheit vorgesorgt hast, steht die Klage den Gläubigern nicht gegen ihn aufgrund eurer Vereinbarung zu, sondern gegen dich.
von timm89 am 08.02.2017
Wenn Sie behaupten, dass Sie Ihrem rechtlich unabhängigen Sohn Eigentum unter der Bedingung übertragen haben, dass er Ihre Gläubiger bezahlen würde, selbst wenn Sie diese Vereinbarung durch einen formellen Vertrag oder eine unmittelbare Absprache gesichert haben, haben die Gläubiger dennoch das Recht, rechtliche Schritte gegen Sie, nicht gegen ihn, aufgrund Ihrer Vereinbarung einzuleiten.