Eos, qui se cum alieni criminis reo occultando eum sociarunt, par ipsos et reos poena expectet.
von Casper am 10.07.2016
Diejenigen, die sich mit einem Täter eines fremden Verbrechens durch dessen Verheimlichung gemeinschaftlich gemacht haben, soll eine gleiche Strafe sowohl sie selbst als auch die Schuldigen treffen.