Iam calumniae privatorum eo saltem arceantur exemplo, quo iustas fisci lites silere praecipimus.
von flora.85 am 16.03.2014
Falsche Anschuldigungen von Privatpersonen sollen nunmehr nach dem gleichen Prinzip verhindert werden, nach dem wir rechtmäßige Forderungen der Staatskasse zum Stillstand gebracht haben.
von oskar.b am 03.10.2021
Die falschen Anschuldigungen von Privatpersonen mögen zumindest durch jenes Beispiel abgewehrt werden, durch welches wir die berechtigten Ansprüche der Staatskasse zum Schweigen zu bringen anordnen.