Sane si quis non perpetuo iure, sed ad tempus locatam ab illustri viro comite rerum privatarum possessionem videtur adeptus, non erit obstaculo principali largitati, si voluerit in alterum donatione transferre, quod ad definitum tempus alter forte conduxit.
von finn91 am 30.08.2018
Wenn jemand eine Besitzung nicht auf Dauer, sondern nur zeitweise vom illustren Comes der Privatsachen gepachtet zu haben scheint, wird dies der kaiserlichen Großzügigkeit nicht im Wege stehen, sollte er wünschen, durch Schenkung an einen anderen zu übertragen, was ein anderer möglicherweise für eine bestimmte Zeit gepachtet hat.
von arthur.f am 16.10.2021
Wenn jemand eine Liegenschaft nicht als Dauereigentum, sondern als zeitlich befristete Pacht vom hochgestellten Grafen der Privatangelegenheiten erhalten hat, steht nichts der kaiserlichen Schenkung entgegen, selbst wenn eine andere Person die Liegenschaft für eine festgelegte Zeitspanne angemietet hat.