Et cum edictum totum eorum arbitratu, quam diu fuit designatus, componeret qui ab isto ius ad utilitatem suam nundinarentur, tum vero in magistratu contra illud ipsum edictum suum sine ulla religione decernebat.
von leonie.9965 am 10.07.2016
Während er noch darauf wartete, sein Amt anzutreten, entwarf er seinen gesamten Erlass ganz nach dem Geschmack derjenigen, die bereit waren, günstige Entscheidungen von ihm zu kaufen. Sobald er jedoch tatsächlich Magistrat wurde, hatte er keine Bedenken, Entscheidungen zu treffen, die diesem Erlass direkt zuwiderliefen.
von dilara.923 am 12.03.2019
Und als er das gesamte Edikt nach dem Urteil derjenigen zusammenstellte, die von ihm Rechte zu ihrem eigenen Vorteil handelten, solange er designiert war, erließ er sodann in seinem Amt Dekrete gegen eben dieses sein eigenes Edikt ohne jegliche Skrupel.