Respondebat, si pareret adversvs edictvm fecisse; qua in re in iudicio dicturum esse aiebat.
von denis853 am 15.09.2023
Er erwiderte, dass er, falls nachgewiesen würde, dass er gegen das Edikt verstoßen habe, diese Angelegenheit vor Gericht klären werde.
von meryem.s am 21.06.2017
Er antwortete, falls es so erscheinen würde, dass er gegen das Edikt gehandelt habe; in dieser Angelegenheit werde er vor Gericht sprechen.