Cum praeter rutilium nemo intercederet, censores ad pignera capienda miserunt multamque pro contione priuato dixerunt.
von friederike.x am 08.07.2016
Da außer Rutilius niemand Einspruch erhob, entsandten die Zensoren Beamte zur Beschlagnahmung von Eigentum und verhängten öffentlich eine Geldbuße gegen den Einzelnen.
von nick.91 am 17.08.2016
Als außer Rutilius niemand intervenierte, schickten die Zensoren Männer, um Besitztümer zu beschlagnahmen, und verhängten vor der Versammlung eine Geldstrafe gegen den Privatbürger.