Quod si lincuntur et insunt, haut erit ut merito inmortalis possit haberi, partibus amissis quoniam libata recessit.
von malte.84 am 14.06.2024
Wenn sie aber zurückgelassen werden und innerhalb verbleiben, wird es nicht so sein, dass es rechtmäßig unsterblich gehalten werden kann, da es, seiner Teile beraubt, geschwächt zurückgewichen ist.